Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuried

Wohngeld Beantragen in Neuried

Sie möchten in Neuried Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuried ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Neuried Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Neuried
Kirchstraße 21
77743 Neuried
Deutschland

Telefon:

07807 / 97-300

Fax:

0 78 07 / 97-177

Email:

info@neuried.net

Webseite:

neuried.net

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Neuried - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuried

Neuried - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuried Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Neuried beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuried selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Neuried kann entweder per Telefon (07807 / 97-300) oder per E-Mail (info@neuried.net) kontaktiert werden. Webseite: neuried.net



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