Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Dachsberg

Wohngeld Beantragen in Dachsberg

Sie möchten in Dachsberg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Dachsberg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Dachsberg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Dachsberg
Wittenschwand 82
79875 Dachsberg
Deutschland

Telefon:

07672/9905-0

Fax:

Email:

gemeinde@dachsberg.de

Webseite:

dachsberg.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Dachsberg - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Dachsberg

Dachsberg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Dachsberg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Dachsberg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Dachsberg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Dachsberg kann entweder per Telefon (07672/9905-0) oder per E-Mail (gemeinde@dachsberg.de) kontaktiert werden. Webseite: dachsberg.de



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