Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schwörstadt

Wohngeld Beantragen in Schwörstadt

Sie möchten in Schwörstadt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schwörstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Schwörstadt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
Deutschland

Telefon:

07762/5220-0

Fax:

07762/522030

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Schwörstadt - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schwörstadt

Schwörstadt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schwörstadt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Schwörstadt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schwörstadt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Schwörstadt kann entweder per Telefon (07762/5220-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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