Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wehr

Wohngeld Beantragen in Wehr

Sie möchten in Wehr Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wehr ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Wehr Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Wehr
Hauptstraße 16
79664 Wehr
Deutschland

Telefon:

07762 808-403

Fax:

07762 808-150

Email:

stadt@wehr.de

Webseite:

wehr.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Wehr - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wehr

Wehr - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wehr Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Wehr beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wehr selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Wehr kann entweder per Telefon (07762 808-403) oder per E-Mail (stadt@wehr.de) kontaktiert werden. Webseite: wehr.de



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