Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Forst

Wohngeld Beantragen in Forst

Sie möchten in Forst Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Forst ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Forst Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Forst
Weiherer Straße 1
76694 Forst
Deutschland

Telefon:

07251- 780-0

Fax:

07251- 780-237

Email:

kontakt@forst-baden.de

Webseite:

forst-baden.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Forst - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Forst

Forst - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Forst Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Forst beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Forst selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Forst kann entweder per Telefon (07251- 780-0) oder per E-Mail (kontakt@forst-baden.de) kontaktiert werden. Webseite: forst-baden.de



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