Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ehekirchen

Wohngeld Beantragen in Ehekirchen

Sie möchten in Ehekirchen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ehekirchen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Ehekirchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Ehekirchen
Bräugarten 1
86676 Ehekirchen
Deutschland

Telefon:

08435-9408-0

Fax:

08435-9408-15

Email:

gemeinde@ehekirchen.de

Webseite:

ehekirchen.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Ehekirchen - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ehekirchen

Ehekirchen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ehekirchen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Ehekirchen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ehekirchen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Ehekirchen kann entweder per Telefon (08435-9408-0) oder per E-Mail (gemeinde@ehekirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: ehekirchen.de



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