Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sinzing

Wohngeld Beantragen in Sinzing

Sie möchten in Sinzing Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sinzing ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Sinzing Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Sinzing
Fährenweg 4
93161 Sinzing
Deutschland

Telefon:

0941/39602-15

Fax:

0941/37353

Email:

gemeinde@sinzing.de

Webseite:

sinzing.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Sinzing - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sinzing

Sinzing - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sinzing Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Sinzing beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sinzing selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Sinzing kann entweder per Telefon (0941/39602-15) oder per E-Mail (gemeinde@sinzing.de) kontaktiert werden. Webseite: sinzing.de



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