Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Schirnding

Bürgerbüro in Schirnding

Wohnsitz Anmelden in Schirnding

Sie möchten in Schirnding beim Bürgerbüro in Schirnding Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schirnding gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Schirnding anmelden.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Schirnding
Hauptstr. 5
95706 Schirnding
Deutschland

Telefon:

09233/7711-24

Fax:

09233/7711-38

Email:

info@markt-schirnding.de

Webseite:

markt-schirnding.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Schirnding umgezogen?

Sie sind nach Schirnding umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Schirnding anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Schirnding ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Schirnding muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schirnding erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Schirnding - Weitere informationen

Bürgerbüro in Schirnding kann entweder per Telefon 09233/7711-24 oder per E-Mail info@markt-schirnding.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: markt-schirnding.de



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