Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Gernsheim

Bürgeramt in Gernsheim

Wohnsitz Anmelden in Gernsheim

Sie möchten in Gernsheim beim Bürgeramt in Gernsheim Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Gernsheim gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Gernsheim anmelden.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Gernsheim
Stadthausplatz 1
64579 Gernsheim
Deutschland

Telefon:

06258 / 108-141

Fax:

06258 / 3027

Email:

stadtverwaltung@gernsheim.de

Webseite:

gernsheim.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Gernsheim umgezogen?

Sie sind nach Gernsheim umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Gernsheim anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Gernsheim ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Gernsheim muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Gernsheim erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Gernsheim - Weitere informationen

Bürgeramt in Gernsheim kann entweder per Telefon 06258 / 108-141 oder per E-Mail stadtverwaltung@gernsheim.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: gernsheim.de



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