Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Gelsenkirchen

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst

Wohnsitz Anmelden in Gelsenkirchen

Sie möchten in Gelsenkirchen beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Gelsenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst anmelden.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
Turfstraße 21
45899 Gelsenkirchen
Deutschland

Telefon:

(0209/ 169-2100

Fax:

(0209/ 169-6210

Email:

buergercenter@gelsenkirchen.de

Webseite:

gelsenkirchen.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Gelsenkirchen umgezogen?

Sie sind nach Gelsenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Gelsenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Gelsenkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Gelsenkirchen - Weitere informationen

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst kann entweder per Telefon (0209/ 169-2100 oder per E-Mail buergercenter@gelsenkirchen.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: gelsenkirchen.de



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