Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Everswinkel

Bürgeramt in Everswinkel

Wohnsitz Anmelden in Everswinkel

Sie möchten in Everswinkel beim Bürgeramt in Everswinkel Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Everswinkel gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Everswinkel anmelden.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Everswinkel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Deutschland

Telefon:

02582/88-0

Fax:

02582/88-511

Email:

gemeinde@everswinkel.de

Webseite:

everswinkel.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Everswinkel umgezogen?

Sie sind nach Everswinkel umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Everswinkel anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Everswinkel ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Everswinkel muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Everswinkel erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Everswinkel - Weitere informationen

Bürgeramt in Everswinkel kann entweder per Telefon 02582/88-0 oder per E-Mail gemeinde@everswinkel.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: everswinkel.de



Andere Dienstleistungen