Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Kerken

Bürgeramt in Kerken

Wohnsitz Anmelden in Kerken

Sie möchten in Kerken beim Bürgeramt in Kerken Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kerken gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kerken anmelden.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Kerken
Dionysiusplatz 4
47647 Kerken
Deutschland

Telefon:

0 28 33 - 922-150

Fax:

0 28 33 - 92 21 23

Email:

info@kerken.de

Webseite:

kerken.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Kerken umgezogen?

Sie sind nach Kerken umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kerken anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Kerken ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Kerken muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kerken erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Kerken - Weitere informationen

Bürgeramt in Kerken kann entweder per Telefon 0 28 33 - 922-150 oder per E-Mail info@kerken.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: kerken.de



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