Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Kirn

Bürgeramt in Kirn

Wohnsitz Anmelden in Kirn

Sie möchten in Kirn beim Bürgeramt in Kirn Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kirn gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirn anmelden.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kirn
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Deutschland

Telefon:

06752/138 - 52

Fax:

06752/138 - 60

Email:

n.burls@kirn-land.de

Webseite:

kirn-land.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Kirn umgezogen?

Sie sind nach Kirn umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirn anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Kirn ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Kirn muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kirn erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Kirn - Weitere informationen

Bürgeramt in Kirn kann entweder per Telefon 06752/138 - 52 oder per E-Mail n.burls@kirn-land.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: kirn-land.de



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