Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Kirchen

Bürgeramt in Kirchen

Wohnsitz Anmelden in Kirchen

Sie möchten in Kirchen beim Bürgeramt in Kirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirchen anmelden.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kirchen
Lindenstraße 1
57548 Kirchen
Deutschland

Telefon:

0 27 41/ 6 88-800

Fax:

0 27 41/ 6 88-255

Email:

Webseite:

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Kirchen umgezogen?

Sie sind nach Kirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Kirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Kirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Kirchen - Weitere informationen

Bürgeramt in Kirchen kann entweder per Telefon 0 27 41/ 6 88-800 oder per E-Mail kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:



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