Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Meßkirch

Bürgerbüro in Meßkirch

Wohnsitz Anmelden in Meßkirch

Sie möchten in Meßkirch beim Bürgerbüro in Meßkirch Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Meßkirch gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Meßkirch anmelden.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Meßkirch
Conradin-Kreutzer-Str. 1
88605 Meßkirch
Deutschland

Telefon:

0 75 75 / 206-21

Fax:

0 75 75 / 206-51

Email:

info@messkirch.de

Webseite:

messkirch.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Meßkirch umgezogen?

Sie sind nach Meßkirch umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Meßkirch anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Meßkirch ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Meßkirch muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Meßkirch erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Meßkirch - Weitere informationen

Bürgerbüro in Meßkirch kann entweder per Telefon 0 75 75 / 206-21 oder per E-Mail info@messkirch.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: messkirch.de



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