Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Genthin

Meldebehörde in Genthin

Wohnsitz Anmelden in Genthin

Sie möchten in Genthin beim Meldebehörde in Genthin Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Genthin gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Meldebehörde in Genthin anmelden.

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Meldebehörde in Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Deutschland

Telefon:

03933-876191

Fax:

03933-876140

Email:

meldebehoerde@stadt-genthin.de

Webseite:

stadt-genthin.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Genthin umgezogen?

Sie sind nach Genthin umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Meldebehörde in Genthin anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Genthin ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Meldebehörde in Genthin muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Genthin erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Genthin - Weitere informationen

Meldebehörde in Genthin kann entweder per Telefon 03933-876191 oder per E-Mail meldebehoerde@stadt-genthin.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: stadt-genthin.de



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