Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Kaltenkirchen

Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land

Wohnsitz Anmelden in Kaltenkirchen

Sie möchten in Kaltenkirchen beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kaltenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land anmelden.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land
Schmalfelder Str. 9
24568 Kaltenkirchen
Deutschland

Telefon:

04191/5009-26

Fax:

0431/9886 6109 26

Email:

Webseite:

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Kaltenkirchen umgezogen?

Sie sind nach Kaltenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Kaltenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kaltenkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Kaltenkirchen - Weitere informationen

Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land kann entweder per Telefon 04191/5009-26 oder per E-Mail kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:



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