Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Kaltenkirchen

Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen

Wohnsitz Anmelden in Kaltenkirchen

Sie möchten in Kaltenkirchen beim Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kaltenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen anmelden.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Deutschland

Telefon:

04191/939-444

Fax:

04191/939-100

Email:

daniela.mattai@kaltenkirchen.de

Webseite:

kaltenkirchen.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Kaltenkirchen umgezogen?

Sie sind nach Kaltenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Kaltenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kaltenkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Kaltenkirchen - Weitere informationen

Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen kann entweder per Telefon 04191/939-444 oder per E-Mail daniela.mattai@kaltenkirchen.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: kaltenkirchen.de



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